Bestattungen: Grabstätten
Grabstätte als Wahlgrab
Das sind Beisetzungsstätten, auf denen einer oder mehrere Plätze belegt werden können und deren Nutzungsrecht – im Gegensatz zum Reihengrab – auf Wunsch der Angehörigen nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit von dreißig bis vierzig Jahren verlängert werden kann. Sie haben die Möglichkeit, die Lage der Grabstätte auf dem Friedhof auszuwählen.
Wahlgräber sind prinzipiell für die Beisetzung von Särgen und Urnen geeignet.
Je nach Friedhofsordnung kann in einem Wahlgrab für Särge auch eine oder mehrere Urnen beigesetzt werden. Bei Wahlgräbern für Urnen sind dagegen nur Beisetzungen von Urnen möglich.